Gemäß § 10 Wertpapierprospektgesetz (WpPG) ist einmal jährlich für das Publikum ein Dokument zu erstellen, das alle auf Grund bestimmter nationaler und internationaler kapitalmarktrechtlicher Vorschriften publizierten Informationen enthält oder auf sie verweist, die innerhalb des abgelaufenen Geschäftsjahres vom Unternehmen zur Verfügung gestellt wurden.
Zusätzlich aktualisiert die Girindus AG dieses Dokument fortlaufend auch für das aktuelle Geschäftsjahr.
Nachfolgend finden Sie die nach § 10 WpPG aufzuführenden Informationen für den Zeitraum seit dem 01.01.2011
Nachfolgend finden Sie die nach § 10 WpPG aufzuführenden Informationen für den Zeitraum seit dem 01.01.2010
Nachfolgend finden Sie die nach § 10 WpPG aufzuführenden Informationen für den Zeitraum 01.01.2009 bis 31.12.2009:
Disclaimer
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